Leistungskatalog
Gemäß der Vorgaben des SGB V müssen alle Krankenkassen einen Leistungskatalog vorweisen.Wir sind keine Krankenkasse oder Krankenversicherung, wir sind eine Unterstützungskasse.
Bei uns wird die Ermittlung von Leistungen und Beitrag auf folgende Art gelöst:
Da wir die Höhe der Beiträge für die Gewährung unserer Unterstützungsleistungen in vielen Fällen an den Beiträgen der Krankenversicherungen anlehnen (Krankenkassenbeitrag der bisherigen Krankenkasse minus 20%, unter Berücksichtigung der Mindestbeitragsgrenze), entlehnen wir auch die Leistungskataloge der Krankenkassen in jedem Einzelfall. Alle Leistungskataloge der Krankenkassen werden dann in etwa übernommen (Einschränkungen finden sich im Mitgliedsantrag), ohne daß wir jedoch einen Rechtsanspruch vor einem bundesrepublikanischen Gericht gewähren.
Wenn der Antragsteller keine Versicherung hat, ist es möglich, sich von einem Makler ein Angebot einzuholen oder ein ganz individuelles Angebot durch uns erstellen zu lassen.
Neben den üblichen Tarifen bietet wir auch eine Absicherung mit 5000 Euro Selbstbeteiligung pro Jahr.
Die NDGK gewährt jedem Mitglied den Besuch beim geprüften und zugelassenen Heilpraktiker, Osteopathen, anderen Gesundheitsfürsorgern oder auch von uns geprüften Geistheilern. Unsere Mitglieder können so oft sie es wünschen an unseren Gesundheitsschulungen teilnehmen. Die erste Teilnahme senkt den Grundbeitrag um 5%.